Hauptstr. 17
(im Gebäude der Schlehengäu-Apotheke)
75391 Gechingen
Telefon:
0 7 0 5 6 - 9 2 2 5 5
e-mail:
kontakt@praxis-klein-winter.de
www.praxis-klein-winter.de
Sprechzeiten:
(nach telefonischer Vereinbarung)
Montag:
8:00 - 13:00 & 15:00 - 18:00
Dienstag:
8:00 - 13:00 & 15:00 - 18:00
Mittwoch:
8:00 - 13:00
Donnerstag:
8:00 - 13:00 & 15:00 - 18:00
Freitag:
8:00 - 13:00
Lebensbedrohliche Notfälle zu o.g. Zeiten ohne Anmeldung direkt in die Praxis bzw. Notfall-Hausbesuche nach telef. Anforderung.
Infektpatienten werden gebeten, beim Betreten der Praxis eine Maske zu tragen (Chirurgische Maske oder FFP-2-Maske).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.) Präambel:
Die Wahrnehmung des Leistungsangebotes der Arztpraxis Klein & Winter (Gechingen) unterliegt den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam und im Zusammenhang mit der Datenschutzerklärung des Anbieters durch. Diese Bedingungen beziehen sich auf das gesamte Leistungsangebot der Praxis.
2.) Tätigkeit, Leistungsinhalt:
Die Praxis erbringt medizinische Leistungen im Rahmen der Ausübung der ärztlichen Heilkunde. Es werden unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie eingesetzt. Die Leistung werden als medizinischen Beratungs- und Behandlungsleistungen in der Praxis, in Form von Hausbesuchen oder telefonisch erbracht. Der Behandlungsauftrag sowie der Behandlungsvertrag kommt bereits mündlich durch die Terminvereinbarung zu stande. Im Rahmen der Patientenaufnmahme werden die Patienten aufgefordert, den schriftlichen Behandlungsvertrag zu unterschrieben.
3.) Abrechnung, Liquidation, Honorierung:
3.1.) Die Praxis hat für ihre Leistungen Anspruch auf ein Honorar. Im Rahmen von einem gültigen GKV-Versicherungsverhältnisses werden entsprechende Leistungen direkt über die Kassenärztliche Vereinigung und somit mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet.
3. 2.) Sollte für erbrachte Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung angefordert worden sind, eine Kostenerstattung im Nachhinein abgelehnt werden oder es gar zu einem Regress durch die Kassenärztliche Vereinigung bzw. durch die gesetzliche Krankenversicherung kommen, so wird die Honorierung bzw. die Regresssumme dem Patienten / der Patientin bzw. deren gesetzlichen Vertreter privatärztlich liquidiert. Dieses gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen, die ohne Beachtung des vorgegebenen Intervalls vorzeitig oder unberechtigt angefordert werden.
3.3.) Für Privatleistungen erhält der Patient eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da seit Jahren keine Honoraranpassung der GOÄ stattgefunden hat, sehen wir uns gezwungen, für unsere ärztlichen Leistungen (auch für an Angestellte der Praxis deligierten Leistungen) einen Steigerungssatz von 3,5 in Ansatz zu bringen. Eine mögliche reduzierte Kostenerstattung durch Versicherungen bleibt von dem Honoraranspruch unberührt.
Stand: 09.04.2025
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