Dipl. Med. Christiane Klein & Dr. med. Alexander Winter Gemeinschaftspraxis / Fachärzte für Allgemeinmedizin
Dipl. Med. Christiane Klein&Dr. med. Alexander Winter  Gemeinschaftspraxis / Fachärzte für Allgemeinmedizin 

 

Hauptstr. 17

(im Gebäude der Schlehengäu-Apotheke)
75391 Gechingen

 

Telefon:

 

 0 7 0 5 6 - 9 2 2 5 5

 

e-mail:

 

kontakt@praxis-klein-winter.de

 

www.praxis-klein-winter.de

Sprechzeiten:

(nach telefonischer Vereinbarung)

 

Montag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Dienstag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Mittwoch:

8:00 - 13:00

 

Donnerstag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Freitag:

8:00 - 13:00

 

Lebensbedrohliche Notfälle zu o.g. Zeiten ohne Anmeldung direkt in die Praxis bzw. Notfall-Hausbesuche nach telef. Anforderung.

 

Infektpatienten werden gebeten, beim Betreten der Praxis eine Maske zu tragen (Chirurgische Maske oder FFP-2-Maske).

 

Eine Einschränkung der Sprechzeiten aufgrund von Diensten, Urlaub oder sonstigen Verpflichtigungen der Ärzte möglich. Die Änderungen werden in der Rubrik "Aktuelles" bekanntgegeben.

 

 

*** AKTUELLES *** AKTUELLES *** AKTUELLES *** AKTUELLES *** AKTUELLES ***

 

Grippe- und Corona-Impfung

 

Ab Mitte September sollen die Impfungen gegen Influenza und CoVid-19 in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung stehen. Selbstverständlich stehen wir für Impfungen bei gegebener Indikation bereit.

 

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen

Beratungs- und Impftermin.

 

Doe Corona-Impfung ist leider wieder nur als "Sechser-Impfung" verfügbar, d.h. wir kriegen nur Gebinde für 6 Impfungen geliefert. Aus organmisatorischen Gründen kann dann nur Freitag Mittag geimpft werden. Sobald die seit über 2 Jahren versprochenen Einzelimpfungen zur Verfügung stehen , sind wir dann auch flexibel bezüglich dem Impfttermin wie auch spontan beim Sprechstundentermin. Solange aber nur die Sammelgebinde verfügbar sind, bitten wir um Verständnis für unsere Terminorganisation.

GOÄ-Abrechnung

 

Für Privatleistungen erhält der Patient eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da die letzte Honararanpassung zum 1. Januar 1996 durchgeführt worden ist und seitdem keine weitere Honoraranpassung der GOÄ stattgefunden hat, sehen wir uns gezwungen, für unsere ärztlichen Leistungen (auch für an Angestellte der Praxis deligierten Leistungen) einen Steigerungssatz von 3,5 in Ansatz zu bringen.

 

Vom Anfang 1996 bis Ende 2024 ist mit einer Gesamtinflation von ca. 66% zu rechenn. Demgegenüber stehen 0% Zuwachs bei der GOÄ-Abrechnung. Trotz vielfachen Kostensteigerungen ist eine Erhöhung des Honorars nicht erfolgt. Dieses lässt sich wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Mit der Änderung des Steigerungssatzes können wir wenigstens 56,5%-Punkte der 66% ausgleichen.

Patientenvertrag und Datenschutz

 

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung haben wir einen Patientenvertrag eingeführt. Dieser ist vor der Behandlung in unserer Praxis notwendig. Weitere Informtionen erhalten Sie hier.

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