Dipl. Med. Christiane Klein & Dr. med. Alexander Winter Gemeinschaftspraxis / Fachärzte für Allgemeinmedizin
Dipl. Med. Christiane Klein&Dr. med. Alexander Winter  Gemeinschaftspraxis / Fachärzte für Allgemeinmedizin 

 

Hauptstr. 17

(im Gebäude der Schlehengäu-Apotheke)
75391 Gechingen

 

Telefon:

 

 0 7 0 5 6 - 9 2 2 5 5

 

e-mail:

 

kontakt@praxis-klein-winter.de

 

www.praxis-klein-winter.de

Sprechzeiten:

(nach telefonischer Vereinbarung)

 

Montag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Dienstag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Mittwoch:

8:00 - 13:00

 

Donnerstag:

8:00 - 13:00  &  15:00 - 18:00

 

Freitag:

8:00 - 13:00

 

Lebensbedrohliche Notfälle zu o.g. Zeiten ohne Anmeldung direkt in die Praxis bzw. Notfall-Hausbesuche nach telef. Anforderung.

 

Infektpatienten werden gebeten, beim Betreten der Praxis eine Maske zu tragen (Chirurgische Maske oder FFP-2-Maske).

 

Eine Einschränkung der Sprechzeiten aufgrund von Diensten, Urlaub oder sonstigen Verpflichtigungen der Ärzte möglich. Die Änderungen werden in der Rubrik "Aktuelles" bekanntgegeben.

Patientenvertrag

 

Hier können Sie unseren Patientenvertrag und Datenschutzerklärung nachlesen, und das Formalur ggf. auch vor dem Besuch in unserer Praxis ausdrucken und bereits unterschrieben mitbringen. Damit kann der Ablauf beim Sprechstundentermin beschleunigt werden. Sie können selbstverständlich jederzeit Fragen zum Patientenvertrag stellen.

Leider sind wir seit dem 25.5.2018 mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zu dieser Maßnahme verpflichtet. Wir weisen an dieser Stelle auch auf unserer Veröffentlichung in der Rubrik Datenschutz hin.

 

 

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Patientenvertrag und Datenschutzerklärun[...]
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Patientenvertrag

und Datenschutzerklärung

zwischen

Name:  _________________    Vorname:  ________________    geb.:  ­­­­­­­­­­­­­­___________

und

Praxis Dipl. Med. Christiane Klein & Dr. med. Alexander Winter

Hauptstrasse 17, 75391 Gechingen

Hiermit wird ein „Arzt-Patienten-Vertrag“ zwischen oben genannten Patienten / oben genannter Patientin und der Praxis geschlossen. Die Praxis verpflichtet sich, entsprechend der allgemein üblichen ärztlichen Schweigepflicht zu verhalten. Dieses gilt sowohl für die Ärzte als auch für die Beschäftigten der Praxis. Eine Dokumentation der Krankengeschichte erfolgt in unserer Praxissoftware. Auf die ärztliche Dokumentationspflicht und die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht (Zeitraum der Speicherung der erhobenen Daten) wird an dieser Stelle verwiesen. Das Praxisnetzwerk wird durch eine aktuelle Security-Software geschützt. Das rechtswidrige illegale Betreiben von Hackern, die sich an unseren Sicherungsmaßnahmen vorbeiarbeiten, stellt eine Straftat dar, die wir eventuell trotz aller Bemühungen nicht verhindern können. Auch auf Zugriffsmöglichkeiten von Krankenkassen, gesetzliche Stellen oder Abrechnungsstellen insbesondere durch die eHealth-Card haben wir keinen Einfluss und müssen hier auf Grund gesetzlicher Regeln den Datenschutz aufgeben. Informationen zum Datenschutz sind auf unserer Homepage www.praxis-klein-winter.de unter der Rubrik Datenschutz einsehbar und können auf Wunsch auch in Schriftform eingesehen werden.

Die Praxis wird ermächtigt, auf Verlangen entsprechender Stellen Auskunft zu erteilen und Anfragen zu beantworten. Es handelt sich dabei um:

  • Krankenversicherung, MDK
  • Versicherungen (Lebens…, Renten…, Unfall…, etc.), Kostenerstattung ggf. auch zu Lasten des Patienten
  • Gericht

Bei Verweigerung bitte eindeutig streichen. Eine Weitergabe an andere wird nur auf expliziten Wunsch und nach Zustimmung des Patienten erfolgen. Diese Ermächtigung sollte bevorzugt schriftlich erfolgen.

Die Praxis wird berechtigt, Berichte, Briefe und Befunde von anderen Ärzten oder Krankenhäusern anzufordern. Ebenso stimmt der Patient / die Patientin zu, dass Befunde unserer Praxis oder uns vorliegende Fremdbefunde an weiterbehandelnde oder mitbehandelnde Ärzte, Therapeuten und andere Leistungserbringer (z.B. Labor) weitergeleitet werden. Ein Befundaustausch mit anderen Ärzten, Therapeuten und Leistungserbringern (z.B. Labor) zur Diagnostik und Therapieoptimierung wird zugestimmt. Bei Verweigerung den Absatz bitte eindeutig streichen.

Bei Privatpatienten / Privatpatientinnen erfolgt eine Abrechnung nach GOÄ über die PVS (Private Verrechnungsstelle). Ebenso bei Kassenpatienten / Kassenpatientinnen für Leistungen, die die GKV nicht übernimmt oder aber auch im Nachhinein streicht (Regressforderung der Krankenkasse bei uns). Kann der Patient / die Patientin seinen / ihren Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachweisen, so erfolgt eine Privatliquidation. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung des Versicherungsstatus besteht nicht. Rezepte können ohne vorliegenden GKV-Schutz nur als Privatrezept erstellt werden. Mit diesem Vertrag stimmt der Patient / die Patientin diesem Procedere zu.

Es ist mir bekannt, dass ich diesen Vertrag und die Erklärung zum Datenschutz jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft widerrufen kann.

 

Gechingen, den ______________

Unterschrift Patient / Patientin bzw. gesetzlicher Vertreter / gesetzliche Vertreterin

Vertrag ohne Unterschrift der Praxisverantwortlichen mit Unterschrift des Patienten/Patientin/gesetzlichem Vertreter(-in) gültig.

Einverständniserklärung für die Weitergabe für Rezepte, Verordnungen, ...

 

Hier können Sie die Einverständniserklärung downloaden, die wir von Ihnen benötigen, damit wir Rezepte, Verordnungen etc. an Angehörige, Pfleheim, Apotheke oder ähnliche weiter geben bzw. aushändigen dürfen. Drucken Sie die Einverständniserklärung einfach aus und senden Sie diese dann per Post an uns.

Download Einverständniserklärung
pkw Einverständniserklärung zur Weiterga[...]
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